Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Wir setzen uns ein für …
- die Berücksichtigung der Besonderheiten im KJP-Bereich
- die Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- Bezugspersonenstunden auch in der Akutbehandlung
- die Abrechenbarkeit von Außen-, Netzwerk- und Telefonterminen
- die Prävention in Kitas und Schulen
- Nachqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
- die angemessene Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen
- vereinfachte und einheitliche Anstellungsmöglichkeit für Niedergelassene
Die Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen müssen mehr in den Vordergrund rücken. Kinder und Jugendliche sind zum einen von den Arbeitszeiten ihrer Eltern abhängig, zum anderen an die Schulpflicht gebunden, was das Wahrnehmen von Therapie-Terminen grundlegend erschwert und einschränkt. Dieser Aspekt wird von der KV bei der Beurteilung der Auslastung unserer Praxen nicht ausreichend berücksichtigt (Erfüllung Versorgungsauftrag).
Zusatzanforderungen wie das Einholen von gemeinsamen Einverständniserklärungen oder Schweigepflichtentbindungen getrenntlebender Eltern (und das Abwarten von juristischen Entscheidungen) erfordern hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Gleichzeitig ist es essenziell, über aktuelles und umfassendes rechtliches Wissen zu verfügen bspw. bzgl. des Sorgerechts oder der Schweigepflicht in den unterschiedlichsten Familien- und Beziehungs-Konstellationen.
Oftmals ist es notwendig, mit Schulen, Lehrer*innen, (Jugend-)Ämtern, Beratungsstellen und Mitbehandler*innen zusammenzuarbeiten. Termine hierfür müssen oft außerhalb der Praxis stattfinden und sind sehr zeitaufwändig. Eine entsprechende Honorierung dieser Kooperationszeiten ist nur teilweise vorgesehen. Zur wirtschaftlichen Praxisführung gehört die Abrechenbarkeit dieser Außen- und Netzwerktermine sowie der entsprechenden Telefonate.
Kammerarbeit
- eine professionelle Dienstleistung für die Kammermitglieder
- einen verantwortlichen, wirtschaftlichen Umgang mit unseren Kammerbeiträgen
- die Förderung des Nachwuchses
- die Würdigung unserer Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit
- Die Kammer erfüllt für ihre Mitglieder eine Reihe von wichtigen Dienstleistungen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese in Zukunft noch kundenorientierter gestaltet werden. Dazu gehören insbesondere der Internetauftritt und die Verwaltung der Fortbildungskonten.
Die Kammer wird durch ihre Mitglieder, also uns alle, finanziert. Deshalb sollte eine effiziente Verwendung unserer Beiträge selbstverständlich sein. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass sich die Kammer auf ihre Kernaufgaben konzentriert. Teure Symbolpolitik, wie z.B. die Schaffung von überflüssigen Weiterbildungsordnungen und -strukturen, lehnen wir weiterhin konsequent ab. Auch gegen einen weiteren Anstieg der Aufwandsentschädigung für die Kammerdelegierten werden wir uns, wie bereits in der Vergangenheit, aussprechen. Wir fühlen uns der Stabilität der Kammerbeiträge verpflichtet und werden einer Erhöhung nur zustimmen, wenn diese wirklich notwendig ist und wir als Mitglieder davon profitieren.
Wir erachten es als eine zentrale Aufgabe der Kammer, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu fördern. Dazu gehört neben einem konsequenten Einsatz für eine Verbesserung der prekären finanziellen Situation während der jetzigen Ausbildung auch, dass die Kolleg*innen in Ausbildung in den Kammern auf Bundes- und Landesebene eine Stimme haben. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass die PiA-Vertretung in der niedersächsischen Kammer Rede- und Antragsrecht erhält. Die künftige Weiterbildung muss so gestaltet werden, dass ihre Struktur zu keiner unzumutbaren Belastung wird und dass sie die jungen Kolleg*innen darin unterstützt, sich zu eigenverantwortlichen Psychotherapeut*innen zu entwickeln.
Es ist die gesetzliche Aufgabe der Psychotherapeutenkammern, die Berufsausübung ihrer Mitglieder zu überwachen. Dies kann unserer Meinung nach nicht in erster Linie mit mehr Bürokratie und Regulierung gelingen, sondern besser, indem die Kammermitglieder in der eigenverantwortlichen Berufsausübung unterstützt werden. Bestehende Regulierungen sind dahingehend zu überprüfen, ob sie die verantwortungsvolle Berufsausübung fördern.
Niedergelassene
- eine durchdachte Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
- eine dauerhafte Sicherung des Erstzugangsrechts zur ambulanten Psychotherapie
- die freie Ausgestaltung unserer Berufstätigkeit
- evidenzbasierte Versorgungsforschung
- die Unterstützung in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
In einigen Regionen in Niedersachsen sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz immer noch unverhältnismäßig lang. Daher setzen wir uns für die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung ein. Die aktuelle Reform der Bedarfsplanung, die im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden wird, erfüllt diese Anforderungen leider nicht.
Patient*innen müssen weiterhin das Recht auf eine freie Psychotherapeut*innenwahl haben. Für die vom Gesundheitsminister geforderte Steuerung (Koordinierung) der Versorgung von psychisch Erkrankten ist mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Testdiagnostik bereits ein Beurteilungskonzept etabliert worden. Es fehlen jedoch langfristig angelegte ambulante Versorgungsstrukturen für psychisch schwer oder chronisch Erkrankte. Diese Patient*innen brauchen häufiger eine über Jahre andauernde, niederfrequente psychotherapeutische Behandlung, manche auch ihr Leben lang. Wir treten für flexible, individualisierte Behandlungsstrukturen für alle psychisch Erkrankten und insbesondere für schwer und chronisch Erkrankte ein. Die Indikation und Versorgung muss in der Hand der Psychotherapeut*innen bleiben.
Wir stehen für den Erhalt der inhaber*innengeführten Praxen und den Erhalt der Freiberuflichkeit. Die Wahlfreiheiten in der Gestaltung und Organisation der ambulanten Praxisarbeit müssen weiterhin, unter Berücksichtigung der Vielfalt an Praxis-Organisationsformen, bestehen bleiben. Die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Lebensgestaltung muss möglich sein.
Wir Psychotherapeut*innen sind die Expert*innen für die psychotherapeutische Versorgung psychisch Erkrankter und werden die Weiterentwicklung von Behandlungs- und Versorgungskonzepten gestalten. Wir stehen für eine Kooperation mit den Haus- und Fachärzt*innen auf Augenhöhe.
Angestellte
- attraktive und angemessen vergütete Anstellungsverhältnisse
- den Erhalt und die Erweiterung psychotherapeutischer Arbeitsbereiche
- familienfreundlichere Arbeitsbedingungen
Psychotherapeut*innen sind Expert*innen für psychische Gesundheit. Sie bringen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf hohem Niveau in unterschiedliche berufliche Kontexte ein. Dabei arbeiten sie kollegial auf Augenhöhe auch mit anderen Berufsgruppen zusammen und sind für die Übernahme von Leitungsfunktionen sehr gut qualifiziert. Sie sind in allen Arbeitskontexten, in denen psychotherapeutische Tätigkeiten ausgeübt werden, als Psychotherapeut*innen zu vergüten und nicht nach dem Grundberuf (Studienabschluss). Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Tarifverträge ist eine facharztäquivalente Eingruppierung unser Ziel.
Psychotherapeutische Versorgung findet nicht nur im Gesundheitswesen statt. Auch in Tätigkeitsfeldern, die z.B. in anderen Sozialgesetzbüchern ihre Grundlagen finden, gehören psychotherapeutische Leistungen und Kompetenzen zu den Pfeilern der Versorgung (Suchthilfe, Beratungsstellen, Jugendhilfe, etc.). Diese gilt es im Sinne der Versorgungsqualität zu erhalten und – auch im Hinblick auf die geplante zukünftige Weiterbildung in diesen institutionellen Bereichen – auszubauen. Das schafft Zugangswege für unterversorgte Patient*innengruppen sowie erweiterte Möglichkeiten für Berufsperspektiven.
Psychotherapeut*innen haben eine umfassende Qualifikation zu erwerben, um in ihrem Beruf tätig zu werden. Studium, Aus- und zukünftig die Weiterbildung sowie der Beginn der Berufstätigkeit fallen oft zusammen mit der Familiengründung. Die privaten Bedürfnisse und Notwendigkeiten und auch die eigenen familiären Erfahrungen sind eine wichtige Ressource für unsere Arbeit.
Reform der Psychotherapieaus- und -weiterbildung
Wir setzen uns ein für …
- den Erhalt unseres hohen Qualifikationsniveaus in der Ausbildung und Weiterbildung
- einen guten und kontinuierlichen Austausch mit den Universitäten und zuständigen Hochschulen
- die Bereitstellung aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Altersbereiche in der Weiterbildung
- Weiterbildungen, deren Dauer und Umfang vom Berufsstand selbst konzipiert werden
- eine angemessene Finanzierung der Weiterbildung, so dass diese umsetzbar bleibt
- die Implementierung eines koordinierenden Weiterbildungsinstituts in die zukünftige Weiterbildungsordnung
- eine angemessene Vergütung in der Weiterbildung
- eine angemessene Vergütung für die Ausbildungsteilnehmenden während der postgradualen Ausbildung im Rahmen der zwölfjährigen Übergangsregelung
- die Etablierung von Übergangslösungen für aktuelle Ausbildungsteilnehmende im Hinblick auf berufliche Möglichkeiten, so dass in Zukunft keine Nachteile gegenüber künftigen Fachpsychotherapeut*innen entstehen
Im Rahmen der Weiterbildung muss die hohe Qualität erhalten bleiben. Daher setzen wir uns für die Überführung von bestehenden Ausbildungsstrukturen wie Selbsterfahrung und Supervision in die Weiterbildung ein.
Zudem wollen wir durch Austausch und Kooperation mit den Universitäten die hohe Qualität des Studiums der Psychotherapie gewährleisten. Es ist uns wichtig, dass im Rahmen des Studiums umfassende Kenntnisse und Kompetenzen als Psychotherapeut*innen erworben werden.
Während die Finanzierung der (künftigen) Weiterbildung im Rahmen der stationären Tätigkeit für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung durch tarifliche Bezahlung geregelt wurde, ist eine Kostendeckung während der ambulanten Tätigkeit nicht ausreichend geklärt. Die Regelung der Auszahlung von 40% des Honorars an Weiterbildungsteilnehmer*innen umfasst keine Spezifizierung, welche Ausbildungskosten hierüber gedeckt werden müssten (z.B. Selbsterfahrung, Supervision). Daher setzen wir uns für eine einheitliche Regelung und entsprechende Finanzierbarkeit aller Ausbildungsbestandteile ein.
Während der Übergangszeit wird es mehrere Jahre zwei parallele Modelle von Ausbildungsteilnehmenden (PiA) und Weiterbildungsteilnehmenden in Kliniken, Ambulanzen und Institutionen geben. Dabei müssen genug Plätze für beide Gruppen vorhanden bleiben und vergleichbare Bedingungen – auch finanziell – gelten. Die prekären Zustände der bisherigen Ausbildungsteilnehmenden dürfen nicht noch weitere zwölf Jahre fortgeführt werden.
Durch das neue Studium entsteht EIN Beruf des*der Psychotherapeut*in; eine Spezialisierung für ein Verfahren und eine Altersgruppe erfolgt erst in der Weiterbildung. Die neuen Fachpsychotherapeut*innen müssen den bisherigen PPs und KJPs berufsrechtlich und sozialrechtlich gleichgestellt sein. Die Reform der Aus- und Weiterbildung darf nicht zur Konkurrenz zwischen beiden Gruppen führen.
Aus- und Weiterbildungsteilnehmende/PiA, Neuapprobierte
Um für seine Belange eintreten zu können, braucht der psychotherapeutische Nachwuchs Stimmen in den Kammern, auch im Interesse von Themen, die schon vor der Ausbildungsreform wichtig waren: So darf z. B. die Initiative der Bundeskammer, mit einem Praxiswertermittlungsmodell zu Fairness und Generationengerechtigkeit bei Praxisübergaben beizutragen, nicht im Sande verlaufen. Wir wollen uns weiter stark machen für eine kritische und kollegiale Auseinandersetzung mit dem Thema Generationenverständigung, die an Aktualität nicht verloren hat.
Wir setzen uns ein für …
- die Entwicklung von zusätzlichen Lösungen zur Finanzierbarkeit der Aus- und Weiterbildung und zur sozialrechtlichen Absicherung aller Ausbildungsteilnehmenden durch den Gesetzgeber
- angemessene und vergleichbare Vergütung bei Geringhaltung der selbst zu tragenden Ausbildungs- und Weiterbildungskosten, auch zur Vereinbarkeit mit unabhängiger Lebensführung und Familie
- die Sicherstellung der bisherigen Ausbildungsstrukturen für PiA in der Übergangszeit
- die Integration von berufspolitischer Bildung in die Ausbildung
- die Förderung von berufspolitischer Teilhabe durch Unterstützung von Engagement und Vernetzung bei Ausbildungsteilnehmenden, durch ihre vergleichbar frühe Kammermitgliedschaft sowie durch das Etablieren von Rede- und Antragsrecht ihrer gewählten Vertreter*innen in Kammerversammlungen
- den Beibehalt des Ausschusses Nachwuchsförderung
- die aktive Förderung von Generationenverständigung und -gerechtigkeit im Praxisweitergabeverfahren, u.a. durch die Weiterverfolgung der Entwicklung eines richtungsweisenden und anwendbaren Praxiswertermittlungsmodells
- faire Vertragsbedingungen zwischen den Generationen für Kolleg*innen, die – ggf. in alternativen Beschäftigungsmodellen – angestellt sind (Praxen oder MVZs, Job-Sharing, Sicherstellungsassistenz, geteilte Sitze usw.)
Fort- und Weiterbildung
- den (Wert-)Erhalt unserer Approbation und Fachkunde
- eine klare Unterscheidung zwischen Fort- und Weiterbildung
- Fort- und Weiterbildungsordnungen, die sich an den Interessen und Bedürfnissen der Patient*innen orientieren
- die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen
Fort- und Weiterbildungsordnungen der Kammer dürfen nicht dazu führen, dass unsere Approbation und Fachkunde entwertet werden und der Eindruck entsteht, gängige psychische Störungen (wie zum Beispiel Trauma, chronische Schmerzen, etc.) ließen sich nur mit einer speziellen Weiterbildung behandeln. Die Approbation und Fachkunde befähigt alle Psychotherapeut*innen alle psychischen Störungsbilder erfolgreich zu behandeln.
Fortbildungen vertiefen das durch die Approbation und Fachkunde erworbene Wissen, während Weiterbildung sich auf den Erwerb neuer und besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten bezieht. Wir lehnen es entschieden ab, dass Weiterbildungsordnungen für gängige psychische Störungen, wie z.B. chronische Schmerzen, Depression oder Ängste entwickelt werden, die lediglich eine Anwendung verhaltenstherapeutischer Standardmethoden auf die jeweilige Störung darstellen. In diesen Fällen handelt es sich um Fortbildungen, die auch so benannt werden müssen.
Neue Fort- und Weiterbildungsordnungen müssen sich am Bedarf der psychotherapeutisch Tätigen und ihrer Patient*innen ausrichten.
In vielen Fort- und Weiterbildungsordnungen werden unsere bisherigen Kompetenzen nicht ausreichend anerkannt. Stattdessen werden Inhalte der Ausbildung/Weiterbildung oder sogar des Studiums wiederholt. Wir fordern die Möglichkeit, bereits erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen.
Psychotherapeut*innen zeigen ein ausgeprägtes Interesse, sich selbst fort- und weiterzubilden. Diese hohe Motivation unseres Berufsstandes ist zu fördern. Psychotherapie als akademischer Heilberuf ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzt. Durch Studium und langer Ausbildung unter Supervision wird diese Eigenverantwortung geschult und erworben. Die praktisch tätigen Kolleg*innen wissen selbst, was sie tun müssen, um den hohen Standard ihrer Berufsausübung aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Fort- und Weiterbildungsordnungen der Kammern müssen dem gerecht werden und dürfen nicht durch Überregulierung, Bürokratie und kleinteilige Dokumentation dazu führen, den eigentlichen Kompetenzerwerb aus dem Auge zu verlieren.
Digitalisierung
- eine fachlich sinnvolle, technisch ausgereifte und technisch aktuelle Digitalisierung des Gesundheitssystems
- einen Datenschutz in der Digitalisierung, der für die Praxen umsetzbar ist, und eine klare und faire Haftungsregelung beinhaltet
- eine echte Kostendeckung in der Digitalisierung für die psychotherapeutischen Praxen
- eine verantwortungsvolle und fachliche Beurteilung der Risiken und Möglichkeiten für onlinetherapeutische und -beraterische Konzepte
Die Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt in einer chaotischen, nahezu amateurhaften Weise. Die Kosten zahlen wir Behandler*innen mit hohem Zeitaufwand, unter Androhungen und Umsetzung von Honorarkürzungen, mit einer fragwürdigen Datensicherheit und unklaren Haftungssituationen. Die hierdurch entstehenden Unsicherheiten in unserem Berufsalltag sind für uns Psychotherapeut*innen inakzeptabel.
Wir fordern den Einsatz von technisch ausgereiften Geräten, zertifizierten Techniker*innen und eine juristisch eindeutige Haftungsregelung im Datenschutz. Der zeitliche Aufwand für die Umsetzung der TI ist hoch und muss angemessen vergütet werden.
Die Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) soll bis 2021 erfolgen. Wir treten für eine patientenbestimmte ePA mit einfacher Umsetzung für die Praxen und einem hohen Datenschutz ein.
Ein weiterer Bereich in der Digitalisierung ist die Online-Fernbehandlung und -beratung. Wir stehen für eine umsichtige und rechtssichere Einbeziehung digitaler Behandlungsmethoden, die den hohen Qualitätsanforderungen professioneller psychotherapeutischer Versorgung standhalten müssen. Online-Behandlungen werden als ergänzende Behandlungsmöglichkeit betrachtet. Die technische Umsetzung muss auf aktuellem Sicherheits- und Datenschutzniveau erfolgen.
In den verschiedenen Gesundheitsbereichen soll Patient*innen der Einsatz von unterstützenden Apps ermöglicht werden (z.B. Organisation der ePA oder Krankheitsmanagement). Wir treten auch hier für einen hohen Datenschutz auf der technischen Ebene und eine vollständige Kontrolle über die Daten durch die Patient*innen ein.
Für die verschiedenen Digitalisierungsbereiche müssen Fortbildungen und Schulungen für Psychotherapeut*innen entwickelt und angeboten werden.